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EDL21 – Basisinformationen

Umsetzung der Regelungen des EnWG zum Messwesen ab 2010

Der § 21 b Absatz 3 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass – soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist - Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung unterzogen werden, Messeinrichtungen einzubauen haben, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 1. Januar 2010 nach § 21 b Abs. 3 b EnWG auch bei bestehenden Anlagen entsprechende Messeinrichtungen anzubieten.

Elektronischer EDL21-Zähler - Leistungsumfang

Der EDL21 ist ein elektronischer Zähler, der es Ihnen ermöglicht, eine umfassende Verbrauchstransparenz zu erlangen. Im Jahr 2010 führt Ihr Messstellenbetreiber verbraucherfreundliche, kostengünstige und zuverlässige EDL21-Basismessgeräte für Strom ein. 1)

Ein wesentlicher Unterschied zum herkömmlichen, mechanischen Zähler: Sie können direkt am Zählerdisplay neben dem Zählerstand unter anderem Ihren momentanen Leistungsbezug sowie den Energieverbrauch der letzten 24 Stunden sowie den Wochen-, Monats- und Jahresverbrauch oder in einem von Ihnen frei wählbaren Zeitraum ablesen.
Der Zähler erleichtert Ihnen so den Überblick über Ihre Verbrauchswerte.

Kosten

Durch den Zählerwechsel entstehen dem Messstellenbetreiber zusätzliche Installationskosten, die wir Bestandskunden einmalig berechnen. Gemäß unseren Preisblättern zu den ergänzenden Bedingungen, die Sie auf unserer Internetseite finden, erfolgt die Inbetriebsetzung nach pauschalem Aufwand zum Festpreis. Für Neubauten und Gebäude die einer größeren Renovierung unterzogen wurden ist der Einbau der neuen Zählertechnik gemäß § 21 des EnWG verpflichtend und kostenlos.

Bei Interesse benutzen Sie das Bestellformular oder rufen Sie uns an.

1) Der installierte Basiszähler genügt der EDL-Richtlinie 2006/32/EG sowie dem §21 b EnWG. Er ist nicht fernauslesbar. Zur Installation einer kostenpflichtigen Zählerfernauslesung, ggf. Nutzungsberechtigung eines Energiedatenportals und ggf. last- oder tageszeitabhängigen Tarifierung wenden Sie sich bitte an Ihren Energielieferanten.