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Information zur staatlichen Soforthilfe Gas 

gemäß § 2 Abs. 4 EWSG

Die Gaspreiskrise führte zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen und Haushalte sowie kleinere Gewerbe kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine pragmatische Lösung entschieden: die staatliche Soforthilfe für Gas.

Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhielten im Dezember 2022 ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro und im Frühjahr 2023 wurde die sogenannte Gaspreisbremse eingeführt.

 

Was ist die staatliche Soforthilfe für Gas?

Gaskundinnen und Gaskunden erhielten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023, eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Dadurch schaffte die Soforthilfe einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückte die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse im Frühjahr 2023. 

Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigte auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende 2022: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis. Die Soforthilfe entspricht demnach einer im Voraus berechneten Abschlagszahlung. Wenn Sie also im Dezember 2022 weniger Gas verbraucht haben, deckte die Soforthilfe damit einen größeren Anteil Ihrer Jahresrechnung 2022 ab. Gas Einsparen lohnt sich also auch weiterhin, auch mit der Soforthilfe und der Gaspreisbremse. 

Gut zu wissen: Die Entlastung über die Soforthilfe entsprach nicht dem realen Dezemberabschlag (2022) oder der Dezemberrechnung (2022), sondern konnte etwas darüber oder darunter liegen. Trotzdem musste im Dezember 2022 kein Abschlag gezahlt werden. Etwaige Abweichungen werden in Ihrer Jahresrechnung berücksichtigt.

 

Wer erhält die staatliche Soforthilfe für Gas? 

Die Soforthilfe erhielten neben Privathaushalten und kleineren Gewerben auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Unabhängig vom Verbrauch wurden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet, wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier betrug die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. 

Wichtig: Unternehmen bzw. Einrichtungen mussten ihrem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen. 
 

Was bedeutet die staatliche Soforthilfe für Gaskundinnen und -kunden der KommEnergie? 

Gaskundinnen und -kunden - mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden - profitierten automatisch von der Soforthilfe: 

  • Bei automatisierten Lastschrifteinzügen wurde der Dezemberabschlag 2022 nicht erhoben bzw. umgehend zurücküberwiesen bzw. im gegebenen Fall in Höhe der staatlichen Soforthilfe an Sie überwiesen.
  • Bei monatlicher Selbstzahlung, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, mussten die Zahlungen der Gaskundinnen und -kunden für Dezember 2022 nicht geleistet werden. Gaskundinnen und -kunden mussten also ggf. selbst aktiv werden und die Zahlung im Dezember 2022 aussetzen. Wurden Überweisungen per Dauerauftrag nicht rechtzeitig gestoppt, wird der Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
  • Bei allen Gaskundinnen und -kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgte die Erstattung mit der nächsten Rechnung.
  • Auch bei Verträgen, für die im Dezember 2022 keine Abschlagszahlung vorgesehen ist (Zwei-Monatsabschläge, Jahresendabrechnungen oder Prepaid-Tarife etc.), wurden in Höhe der Soforthilfe entlastet. Die Vorgehensweisen haben sich dabei möglicheriwese unterscheiden.

 

Wie ging es 2023 weiter? 

Im Jahr 2023 führte die Bundesregierung in der nächsten Stufe im Rahmen der Entlastung bei den Gaspreisen die sogenannte Gaspreisbremse ein, welche die Gaspreise weiter dämpfen sollte. Der Preis für Haushaltskunden wurde für 80 % ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr auf 12 Cent/kWh gedeckelt, eine eventuelle Differenz zahlt der Staat dem Energieversorger. Für die darüber hinaus gehende Menge zahlen Gaskundinnen und -kunden den kompletten Gaspreis ihres Tarifs. Diese Maßnahme bedeutete für die Energieversorger aufwendige technische Umstellungen und konnte nicht kurzfristig umgesetzt werden. 

Eines sollte uns stets bewusst sein: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen kann angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns bei den Energiekosten bewegt haben und auch noch bewegen, nicht möglich sein. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. Unsere Energiespartipps sollen Ihnen helfen, weiterhin Energie und damit bares Geld einzusparen. 
 

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