Grund- und Ersatzversorgung
Die Preise für die Grund- und Ersatzversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenbüro.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom
Preise gültig ab 01.01.2022
Eintarif (ohne Schwachlastregelung) | ||||
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Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr* | |||
netto | brutto** | netto | brutto** | |
| 26,13 | 31,10 | 93,16 | 110,86 |
Doppeltarif (mit Schwachlastregelung) | ||||
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Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr* | |||
| netto | brutto** | netto | brutto** |
Hochtarif | 26,81 | 31,90 | 113,33 | 134,86 |
Niedertarif | 20,92 | 24,90 | - | - |
**) Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.
Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.
In den Netto-Strompreis fließen ein
Staatliche Umlagen und Steuern | 2022 |
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Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Konzessionsabgabe* | 1,320 ct/kWh |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 3,723 ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,378 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV | 0,437 ct/kWh |
Umlage nach § 17e Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage) | 0,419 ct/kWh |
Belastungen durch den §18 AbLaV (Umlage für schaltbare Lasten) | 0,003 ct/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | 2022 |
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Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) | 4,96 ct/kWh |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 62,05 €/a |
* Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: in Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist. Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de. |
Information zu den staatlich regulierten Anteilen am Strompreis
EEG-Umlage
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
KWK-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Offshore-Haftungsumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§18 AbLaVUmlage für schaltbare Lasten
Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten erhalten, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis).
Grund- und Ersatzversorgung Wärme
Preise gültig ab 01.01.2022
KommStrom Wärme (GV/EV) - getrennte Messung | ||
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netto | brutto** | |
Cent pro Kilowattstunde Hochtarif HT | 21,26 | 25,30 |
Cent pro Kilowattstunde Niedertarif NT | 17,14 | 20,40 |
Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr* | 93,16 | 110,86 |
Preisstand 01. Januar 2022. Die Bruttopreise enthalten alle Steuern und Abgaben sowie die derzeit gültigen Umlagen. |
**) Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.
- Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
- Im Netzgebiet der Kommenergie GmbH gelten in der Regel folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22 Uhr bis 6 Uhr, am Wochenende von Samstag 13 Uhr bis Montag 6 Uhr. Weitere Informationen finden Sie im Auftrag.
Preise gültig ab 01.01.2022
KommStrom Wärme (GV/EV) - gemeinsame Messung | ||
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netto | brutto** | |
Cent pro Kilowattstunde Hochtarif HT | 26,13 | 31,10 |
Cent pro Kilowattstunde Niedertarif NT | 17,56 | 20,90 |
Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr* | 158,71 | 188,86 |
Preisstand 01. Januar 2022. Die Bruttopreise enthalten alle Steuern und Abgaben sowie die derzeit gültigen Umlagen. |
**) Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.
Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.
*) Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus neuer digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Ihren Zähler getrennt aus. Damit sind neben den o.g. Arbeits- und Grundpreisen, je nach Messeinrichtung und Stromverbrauch pro Jahr, folgende Preise für den Zähler zu entrichten:
Messeinrichtung | ||
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Grundpreis für Zähler in Euro pro Jahr | ||
netto | brutto | |
Konventionelle Messeinrichtung | 7,68 | 9,14 |
Moderne Messeinrichtung | 16,81 | 20,00 |
Intelligentes Messsystem | ||
6.001 - 10.000 kWh/a | 84,03 | 100,00 |
10.001 - 20.000 kWh/a | 109,24 | 130,00 |
20.001 - 50.000 kWh/a | 142,86 | 170,00 |
50.001 - 100.000 kWh/a | 168,07 | 200,00 |
> 100.001 kWh/a | Die Preise werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. | |
Preisstand: 01.01.2022 |
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden
Für Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind und im Rahmen der Ersatzversorgung Strom in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die nachfolgenden Preise*.
Preise gültig ab 01.01.2022
KommStrom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit und ohne Leistungsmessung** | |
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Preise (netto) | |
Energiearbeitspreis in ct/kWh | 24,55 ct/kWh |
Grundpreis in Euro pro Jahr | 240,00 Euro |
Zusätzlich sind das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe sowie die EEG-Umlage, KWK-G-Aufschlag, § 19 Strom NEV-Umlage, Offshore-Netzumlage § 17f EnWG, Abschaltbare-Lasten-Umlage § 18 AbLaV, in gleicher Höhe wie die KommEnergie GmbH sie an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlen, und die Stromsteuer zu entrichten. Zudem ist das der KommEnergie vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt für den Messstellenbetrieb in gleicher Höhe zu zahlen. Preisstand: 1. Januar 2022 * Für Letztverbraucher, die von der KommEnergie in Mittel- oder Umspannung Mittel-/Niederspannung mit Strom beliefert werden, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Belieferung zu den gleichen Preisen. ** Für den Fall, dass die KommEnergie GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefert, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen und den Bedingungen der StromGVV. |
Netzgebiet der KommEnergie
Das Netzgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.
