Grundversorgung (EV)
Als erster Grundversorger im Landkreis verzichtete die KommEnergie auf Kernkraft und auf die Erzeugung aus fossilen Energien. Unabhängig vom Tarif und ohne jeden Aufpreis erhalten alle KommEnergie-Kunden umweltfreundlichen Strom aus 100 % regenerativen Energien.
Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit Strom
Preise gültig ab 01.01.2017
Eintarif (ohne Schwachlastregelung) | ||||
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Verbrauch pro Jahr | Arbeitspreis Cent pro kWh | Grundpreis je Zähler Euro pro Jahr | ||
ohne MwSt. | mit MwSt. | ohne MwSt. | mit MwSt. | |
A: bis 400 kWh | 24,62 | 29,30 | 62,02 | 73,80 |
B: ab 401 kWh bis 4.000 kWh | 23,61 | 28,10 | 83,19 | 99,00 |
C: ab 4.001 kWh bis 10.000 kWh | 24,20 | 28,80 | 52,02 | 73,80 |
D: ab 10.001 kWh | 24,45 | 29,10 | 49,41 | 58,80 |
Doppeltarif (mit Schwachlastregelung) | ||||
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Verbrauch pro Jahr | Arbeitspreis Cent pro kWh | Grundpreis je Zähler Euro pro Jahr | ||
ohne MwSt. | mit MwSt. | ohne MwSt. | mit MwSt. | |
A: bis 300 kWh | 22,94 | 27,30 | 83,19 | 99,00 |
B: ab 301 kWh bis 2.400 kWh | 25,71 | 30,60 | 95,80 | 114,00 |
C: ab 2.401 kWh bis 6.800 kWh | 27,23 | 32,40 | 59,66 | 71,00 |
D: ab 6.801 kWh | 27,56 | 32,80 | 36,81 | 43,80 |
Niedertarif (für alle Verbrauchstufen gültig) | 17,98 | 21,40 | - | - |
Preisstand 1. Januar 2017. Gültig bei Standardmessung mit einem Drehstromzähler. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. Die Bruttopreise sind inklusive aller Steuern und Umlagen. Detaillierte Informationen zu den Preisbestandteilen haben wir in nachfolgender Tabelle für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.netztransparenz.de. Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten derzeit folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22:00 bis 6:00 Uhr; am Wochenende von Samstag 13:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr. |
Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.
In den Netto-Strompreis fließen ein
Staatliche Umlagen und Steuern | 2018 |
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Stromsteuer | 2,050 ct/kWh |
Konzessionsabgabe* | 1,320 ct/kWh |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz | 6,792 ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz | 0,345 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV | 0,370 ct/kWh |
Umlage nach § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore Haftung) | 0,037 ct/kWh |
Entgelte des Netzbetreibers | 2018 |
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Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) | 4,620 ct/kWh |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz | 54,00 €/a |
Messstellenbetrieb Ein- oder Zweirichtungszähler* | 8,04 €/a |
* Je nach Zählertyp oder Tarifschaltung kann der Preis abweichen. Details zu den einzelnen Varianten entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Preisblättern für Netzentgelte. Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de. |
Beispielrechnung Eintarif | |
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Bei einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr ergibt sich folgende Strompreiszusammensetzung (brutto): | |
Staatliche Umlagen und Steuern | 15,91 ct/kWh |
Regulierte Netzentgelte | 6,16 ct/kWh |
Beschaffung, Vertrieb und Service | 8,86 ct/kWh |
Information zu den staatlich regulierten Anteilen am Strompreis
EEG-Umlage
Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
KWK-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Offshore-Haftungsumlage
sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Stromsteuer / Energiesteuer
eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
§ 19 StromNEV-Umlage
finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.