KommAktuell 1/2019

Elektromobilität komm. aktuell 3 Mobiles Laden mit der Ladestation JUICE BOOSTER 2 Unser Kunde, Herr Jens Wolf aus Eichenau, hat die mobile Ladestation „JUICE BOOSTER 2“ getestet und beschreibt nachfolgend seine Erfahrungen. Bei dem JUICE BOOSTER 2 handelt es sich um eine mobile 22-kW-Ladestation für Elektroau- tos mit Typ-1- oder Typ-2-Stecker. Dabei kann ein- bis dreiphasig von 1.4 bis 22 kW mit bis zu 32 Ampere geladen werden. Verschiedene Anwendungsszenarien sind möglich, neben der mobilen Ladelösung kann der JUICE BOOSTER 2 zum Beispiel auch als Wallbox mit Wandhalterung oder Typ-2-Ladekabel mit ent- sprechendem Typ-2-Adapter genutzt werden. KommEnergie: Mobile Ladestationen werden immer beliebter. Welche Vor- und Nachteile haben Sie mit dem mobi- len Ladekabel erlebt? Jens Wolf: Zunächst bedanke ich mich bei der KommEnergie für die kostenfreie Leihgabe des Ladekabels. Ich konnte das Kabel sowohl unterwegs an einer Drehstromsteckdose (CEE 32A und CEE 16A) testen als auch zu Hause an einer normalen Schutzkontakt-Steckdose. Zunächst war es für mich aber nicht leicht, im Umkreis öffentlich nutzbare CEE-Steckdosen zu finden. Sicherlich gibt es im Münchner Raum Tausende solcher Steckdosen, z. B. in Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben. Ich wollte jedoch nicht ohne Not „hausieren“ gehen oder illegal Strom zapfen. Bei „goingelectric.de “ sind im Münchner Raum nur eine Handvoll Steckdosen gelistet, für die man teilweise auch noch einen entspre- chenden gebührenpflichtigen Schlüssel benö- tigt. Schließlich konnte ich bei einem Bau- markt in München, Lerchenauer Str., den 32A-Anschluss nutzen (Münzautomat, Token gibt es kostenlos im Markt an der Informa­ tion), darüber hinaus in einem Motel in Frei­ ham in der Tiefgarage den 16A Anschluss ohne Zugangsbeschränkung. Beides hat gut und problemlos funktioniert. KommEnergie: Welche Erfahrungen machten Sie mit dem JUICE BOOSTER 2 an der haushaltsüblichen Schuko-Steckdose? Jens Wolf: An der Schuko-Steckdose begrenzt die JUICE-Box den Ladestrom auf 13A. Mir ist es daher nicht gelungen, einphasig 16A zu bekommen, obwohl ich eine ausreichend stark verdrahtete Steckdose benutzt habe. Die manuelle Begrenzung des Ladestroms nach unten funktionierte dagegen einwand- frei, was natürlich ein Vorteil bei älteren Haus- verkabelungen ist und so zum Beispiel gegen Überhitzung schützt. KommEnergie: Wie würden Sie Ihre Er- fahrung zusammenfassen? Jens Wolf: Mein Fazit ist, dass die mobile Lade- station ein solides Gerät ist, welches einfach und problemlos zu bedienen ist. Das Gerät ist nützlich auf Überlandstrecken mit unklarer La- destationssituation oder bei unerwartetem Ausfall der einzigen Ladesäule auf dem Weg. Ich sehe es für mein Auto allerdings nur als Notfalloption an, da das AC-Laden bei meinem Wagen mit maximal 7,6 kW funktioniert – mehr hat Volkswagen im e-Golf nicht vorgese- hen. Daher ist unterwegs für mich in der Regel nur DC-Schnell-Laden ab 50 kW Ladeleistung interessant. Bei Fahrzeugen mit einem AC- 22kW Onboard-Charger sieht das sicher an- ders aus. Ein eingebauter Energiezähler zur Abrechnung ist im derzeitigen Modell des JUICE BOOSTER 2-Kabels nicht vorhanden, dieser wäre praktisch, wenn man mal unter- wegs um Strom bitten muss. Als permanenter Ersatz für die Wallbox in der Garage ist der JUICE BOOSTER 2 aus meiner Sicht allerdings nicht zu empfehlen, da das Handling mit dem dicken Kabel schon etwas sperrig ist. KommEnergie: Herr Wolf, herzlichen Dank für Ihren Erfahrungsbericht und weiterhin gute Fahrt mit Ihrem Elektro- mobil. NEU: GESETZLICHE ANZEIGE- UND GENEHMIGUNGSPFLICHT VON E-LADEEINRICHTUNGEN GEGENÜBER DEM NETZBETREIBER Am 21.03.2019 ist die novellierte Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in Kraft getreten. Dabei wurde unter anderem in § 19 Absatz 2 NAV neu geregelt, dass jeder, der zu Hause bzw. in seiner Firma eine Wallbox zum Laden von Elektrofahrzeugen installiert bzw. bereits installiert hat, diese dem zuständigen Netzbetreiber (in Puchheim, Eichenau und Gröbenzell der KommEnergie) melden muss. Darüber hinaus bedarf die Inbetrieb- nahme von Neuanlagen der vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers, sofern ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet. Zur Meldung Ihrer Bestandsanlage oder einer neuen Ladestation im KommEnergie Netz- gebiet steht Ihnen ein entsprechendes Formblatt im Downloadbereich unserer Internet- seite zur Verfügung. www.kommenergie.de/downloads Die mobile Ladestation JUICE BOOSTER 2 bietet verschiedene flexible Anschlussmöglichkeiten.

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