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News

14.02.2024

Strompreisanpassung zum 1. April 2024 - die KommEnergie senkt den Strom-Arbeitspreis für alle Kundinnen und Kunden in Puchheim, Gröbenzell und Eichenau

 

Wir haben erfreuliche Nachrichten für unsere Stromkundinnen und -kunden in Puchheim, Gröbenzell und Eichenau: Wir senken den Strom-Arbeitspreis zum 1. April 2024. Den Vorteil unserer gesunkenen Energiebeschaffungskosten geben wir damit an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

Alle Kundinnen und Kunden werden persönlich in Schriftform über die neuen Preise ab dem 1. April 2024 informiert. Die aktuell gültigen Preisblätter für die Grundversorgungstarife Strom sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Preisbestandteile vor und nach den Änderungen können auf unserer Website unter der Rubrik Grundversorgung eingesehen werden.

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Die KommEnergie GmbH kann aufgrund ihrer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie den Strom-Arbeitspreis zum 1. April 2024 senken. Durch eine starke Kundenbindung sowie hohe Kundenloyalität ist es uns möglich, langfristig zu planen und dadurch eine langfristig kundenfreundliche Preispolitik für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort anzubieten.

Die Strompreise setzen sich aus verschiedenen Strompreisbestandteilen zusammen – neben den Energiebeschaffungskosten u. a. aus den regulierten Netzentgelten sowie staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern. Die Netzentgelte sind zum 01.01.2024, insbesondere aufgrund des entfallenen Zuschusses der Bundesregierung auf die vorgelagerten Übertragungsnetzentgelte, um über 20 % angestiegen. Zudem haben sich die staatlichen Umlagen zum 01.01.2024 insgesamt um 0,21 ct/kWh (netto) erhöht. Zudem hat sich der regulierte Messpreis für konventionelle Messeinrichtungen zum 01.01.2024 erhöht.  Betroffen hiervon sind Kundinnen und Kunden, bei denen noch eine konventionelle Messeinrichtung als Stromzähler verbaut ist. In dem Fall erhöht sich der jährlich zu zahlende Messpreis ab 01.04.2024 von 7,68 €/Jahr auf 10,32 €/Jahr (netto, Eintarif).

Die Veränderung des Strompreises zum 01.04.2024 unter rechnerischer Berücksichtigung aller eingetretenen Kostenveränderungen sowie weitere nützliche Informationen können unsere Kundinnen und Kunden ihrem persönlichen Schreiben entnehmen.

Kleine Erinnerung: Durch einen sparsamen Umgang mit Energie können die eigenen Energiekosten gesenkt und die Umwelt geschützt werden. Unter unserer Rubrik Energie sparen finden Sie nützliche Tipps und Hinweise.

Ihr Team der KommEnergie

24.10.2023 

Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zum 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Was besagt das GEG allgemein, was gilt für Heizungen im Bestand, was gilt für Neubauten, was für Mieterinnen und Mieter?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter unserer Rubrik Ökogas.

20.06.2023 

Hinweis an Bürgerinnen und Bürger von Eichenau

Leider kommt es aufgrund von Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit der Verlegung der Glasfaserinfrastruktur in Eichenau wiederholt zu Beschädigungen an Stromkabeln. Diese können im schlimmsten Fall – auch zeitversetzt – zu Ausfällen in der Straßenbeleuchtung oder des Stroms führen.

Die für den Breitbandausbau verantwortlichen Fremdfirmen sind selbstverständlich verpflichtet, etwaige Beschädigungen umgehend dem Netzbetreiber zu melden. Sollten Sie als Bürgerin oder Bürger jedoch eine unsachgemäße Handhabung bzw. Beschädigung von verlegten Kabeln feststellen, bitten wir im Sinne der Versorgungssicherheit um Ihre Mithilfe: Mit Beobachtungen oder etwaigen Entdeckungen können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Wir nehmen Ihre Hinweise gerne entgegen.

Vielen Dank!

Ihr Team der KommEnergie

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