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Bild: Stromnetz

Grundversorgung

Feststellung des Grundversorgers
 

Nach § 36 (2) Energiewirtschaftsgesetz haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Entsprechend der oben genannten Vorgaben wurde der Grundversorger für das Stromnetz der KommEnergie wie folgt festgestellt:

Feststellung zum 01. Juli 2018: Grundversorger im Stromverteilnetz für die Jahre 2019 bis 2021 ist die
KommEnergie GmbH

Feststellung zum 01. Juli 2021: Grundversorger im Stromverteilnetz für die Jahre 2022 bis 2024 ist die 
KommEnergie GmbH


Dies betrifft die nachfolgenden Kommunen:

  • Eichenau
  • Gröbenzell
  • Puchheim
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