Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederspannung)
Die Preise für die Ersatzversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden gelten bis zum 31.08.2022 die allgemeinen Preise der Grundversorgung. Die Preise für die Ersatzversorgung für Haushalts- sowie Nicht-Haushaltskunden ab dem 01.09.2022 finden Sie nachfolgend.
Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Die Regelungen zur Ersatzversorgung betreffen sowohl Haushaltskunden als auch Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (also Gewerbekunden mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch).
Die Ersatzversorgung greift somit zum Beispiel, wenn Ihr Stromlieferant Ihren Stromvertrag beendet hat oder Sie selbst bei Ihrem Stromlieferanten gekündigt haben und noch keinen neuen Vertrag bei einem Stromlieferanten abgeschlossen haben. Ebenso kommt die Ersatzversorgung zur Anwendung, wenn Ihr bisheriger Stromlieferant Insolvenz angemeldet hat oder eine Störung beim Wechsel Ihres Stromlieferanten aufgetreten ist.
- Begriffserklärung Haushaltskunde
Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchen.
- Laufzeit und Kündigung der Ersatzversorgung
Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate und ist täglich kündbar.
- Änderung und Veröffentlichung der Preise in der Ersatzversorgung
Gemäß § 38 Absatz 3 EnWG sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum 1. und zum 15. eines jeden Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Änderungen werden nach Veröffentlichung auf der Internetseite der KommEnergie für laufende sowie zukünftige Ersatzversorgungsverhältnisse wirksam.
- Gesetzliche Grundlage
Es gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Ersatzversorgung Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391), zuletzt geändert durch Art. 7 der Verordnung vom 20.07.2022 (BGBI. I S. 1237), sowie die Ergänzenden Bedingungen der KommEnergie GmbH zur Strom GVV in der jeweils gültigen Fassung.
Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung mit Strom
Preise gültig ab 01.02.2023
Eintarif (ohne Schwachlastregelung) | ||||
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Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr2 | |||
netto | brutto1 | netto | brutto1 | |
32,04 | 38,13 | 103,24 | 122,86 |
Doppeltarif (mit Schwachlastregelung) | ||||
---|---|---|---|---|
Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr2 | |||
netto | brutto1 | netto | brutto1 | |
Hochtarif | 32,04 | 38,13 | 113,33 | 134,86 |
Niedertarif | 32,04 | 38,13 |
Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.
Übersicht Preisbestandteile 'Eintarif' (EV)
Grund- und Verbrauchspreise | ct/kWh | €/Jahr | |
---|---|---|---|
Bruttopreise (inkl. 19% Umsatzsteuer) | Arbeitspreis Grundpreis | 38,13 - | - 132,00 |
Nettopreise | Arbeitspreis Grundpreis | 32,04 - | - 110,92 |
Im Nettopreis sind folgende Bestandteile enthalten: | ct/kWh | €/Jahr | |
Stromsteuer | 2,050 | - | |
Konzessionsabgabe im Netzgebiet der KommEnergie | 1,320 | - | |
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | 0,357 | - | |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | 0,417 | - | |
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | 0,591 | - | |
Netzentgelt (Arbeitspreis) | 5,38 | - | |
Netzentgelt (Grundpreis) | - | 69,35 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | - | 7,68 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile | 10,12 | 77,03 | |
Strombeschaffung, Vertrieb, Service | 21,93* | 33,89 | |
*Im Versorgeranteil sind Beschaffungskosten in Höhe von 16,46 ct/kWh enthalten. |
Übersicht Preisbestandteile 'Doppeltarif' (EV)
Grund- und Verbrauchspreise | ct/kWh | €/Jahr | ||
Bruttopreise (inkl. 19% Umsatzsteuer) | Arbeitspreis | HT 38,13 NT 38,13 | - | |
Grundpreis | - | 144,00 | ||
Nettopreise | Arbeitspreis | HT 32,04 NT 32,04 | - | |
Grundpreis | - | 121,01 | ||
Im Nettopreis sind folgende Bestandteile enthalten: | ct/kWh | €/Jahr | ||
Stromsteuer | 2,050 | - | ||
Konzessionsabgabe im Netzgebiet der KommEnergie HT | NT | HT 1,320 NT 0,610 | - | ||
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | 0,357 | - | ||
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | 0,417 | - | ||
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | 0,591 | - | ||
Netzentgelt (Arbeitspreis) | 5,38 | - | ||
Netzentgelt (Grundpreis) | - | 69,35 | ||
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | - | 7,68 | ||
Entgelt für Tarif- und Lastschaltung | - | 10,50 | ||
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile | HT 10,12 NT 9,41 | 87,53 | ||
Strombeschaffung, Vertrieb, Service | HT 21,92* NT 22,63* | 33,48 | ||
*Im Versorgeranteil sind Beschaffungskosten in Höhe von 16,46 ct/kWh enthalten. |
Allgemeine Preise für die Ersatzversorgung Wärme
Preise gültig ab 01.02.2023
- Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
- Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten i. d. R. folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie im Auftrag.
KommStrom Wärme (EV) - getrennte Messung | |||||
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Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr2 | ||||
netto | brutto1 | netto | brutto1 | ||
Hochtarif | 32,04 | 38,13 | 93,16 | 110,86 | |
Niedertarif | 32,04 | 38,13 |
KommStrom Wärme (EV) - gemeinsame Messung | |||||
---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis in Cent pro kWh | Grundpreis ohne Zähler in Euro pro Jahr2 | ||||
netto | brutto1 | netto | brutto1 | ||
Hochtarif | 32,04 | 38,13 | 113,33 | 134,86 | |
Niedertarif | 32,04 | 38,13 |
Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.
Übersicht Preisbestandteile 'Wärme (EV) - getrennte Messung'
Grund- und Verbrauchspreise | ct/kWh | €/Jahr | |
Bruttopreise (inkl. 19% Umsatzsteuer) | Arbeitspreis | HT 38,13 NT 38,13 | - |
Grundpreis | - | 120,00 | |
Nettopreise | Arbeitspreis | HT 32,04 NT 32,04 | - |
Grundpreis | - | 100,84 | |
Im Nettopreis sind folgende Bestandteile enthalten: | ct/kWh | €/Jahr | |
Stromsteuer | 2,050 | - | |
Konzessionsabgabe im Netzgebiet der KommEnergie | 0,110 | - | |
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | 0,357 | - | |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | 0,417 | - | |
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | 0,591 | - | |
Netzentgelt (Arbeitspreis) | 2,37 | - | |
Netzentgelt (Grundpreis) | - | 0,00 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | - | 7,68 | |
Entgelt für Tarif- und Lastschaltung | - | 10,50 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile | 5,90 | 18,18 | |
Strombeschaffung, Vertrieb, Service | HT 26,15* NT 26,15* | 82,66 | |
*Im Versorgeranteil sind Beschaffungskosten in Höhe von 16,46 ct/kWh enthalten. |
Übersicht Preisbestandteile 'Wärme (EV) - gemeinsame Messung'
Grund- und Verbrauchspreise | ct/kWh | €/Jahr | |
Bruttopreise (inkl. 19% Umsatzsteuer) | Arbeitspreis | HT 38,13 NT 38,13 | - |
Grundpreis | - | 144,00 | |
Nettopreise | Arbeitspreis | HT 32,04 NT 32,04 | - |
Grundpreis | - | 121,01 | |
Im Nettopreis sind folgende Bestandteile enthalten: | |||
ct/kWh | €/Jahr | ||
Stromsteuer | 2,050 | - | |
Konzessionsabgabe im Netzgebiet der KommEnergie | HT 1,320 NT 0,610 | - | |
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG | 0,357 | - | |
Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV | 0,417 | - | |
Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG | 0,591 | - | |
Netzentgelt (Arbeitspreis) | 5,38 | - | |
Netzentgelt (Grundpreis) | - | 69,35 | |
Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb | - | 7,68 | |
Entgelt für Tarif- und Lastschaltung | - | 10,50 | |
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile | HT 10,12 NT 9,41 | 87,53 | |
Strombeschaffung, Vertrieb, Service | HT 21,92* NT 22,63* | 33,48 | |
*Im Versorgeranteil sind Beschaffungskosten in Höhe von 16,46 ct/kWh enthalten. |
1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.
2 Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus neuer digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Ihren Zähler getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für den Zähler zu entrichten:
Messeinrichtung | Verbrauch in kWh/Jahr | Grundpreis3 für Zähler in Euro/Jahr | |
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netto | brutto | ||
Konventionelle Messeinrichtung | - | 7,68 | 9,14 |
Moderne Messeinrichtung | - | 16,81 | 20,00 |
Intelligentes Messsystem | 6.001 - 10.000 | 84,03 | 100,00 |
10.001 - 20.000 | 109,24 | 130,00 | |
20.001 - 50.000 | 142,86 | 170,00 | |
50.001 - 100.000 | 168,07 | 200,00 | |
> 100.000 * | * nach Aufwand gemäß dem von der | ||
Wandlersatz Niederspannung | - | 24,40 | 29,04 |
Tarifschaltung | - | 10,50 | 12,50 |
Preisstand: 01.01.2022 3 Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den die KommEnergie GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung und dem Tariftyp. |
KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Preisarchiv
Downloads
Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (Niederspannung)
Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind und im Rahmen der Ersatzversorgung Strom in Niederspannung beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gelten die nachfolgenden Preise*.
Preise gültig ab 01.09.2022
KommStrom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung** | |
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Preise (netto) | |
Energiearbeitspreis in ct/kWh | 50,22 ct/kWh |
Grundpreis in Euro pro Jahr | 240,00 Euro |
Zusätzlich sind das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe sowie die KWK-G-Umlage, § 19 Strom NEV-Umlage und die Offshore-Netzumlage § 17f EnWG in gleicher Höhe, wie die KommEnergie GmbH sie an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt, sowie die Stromsteuer zu entrichten. Zudem ist das der KommEnergie vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt für den Messstellenbetrieb in gleicher Höhe zu zahlen. Preisstand: 1. September 2022 * Für Letztverbraucher, die von der KommEnergie in Mittel- oder Umspannung Mittel-/Niederspannung mit Strom beliefert werden, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Belieferung zu den gleichen Preisen. ** Für den Fall, dass die KommEnergie GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefert, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen und den Bedingungen der StromGVV. |
Eine Ersatzbelieferung in Mittelspannung durch die KommEnergie GmbH kann nach individueller schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Es gelten mindestens die Preise sowie die Bedingungen für die Ersatzversorgung in Niederspannung.
Preisarchiv
KommStrom Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit und ohne Leistungsmessung** | |
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Preise (netto) | |
Energiearbeitspreis in ct/kWh | 24,55 ct/kWh |
Grundpreis in Euro pro Jahr | 240,00 Euro |
Zusätzlich sind das Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgabe sowie die EEG-Umlage, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage § 17f EnWG, Abschaltbare-Lasten-Umlage § 18 AbLaV, in gleicher Höhe wie die KommEnergie GmbH sie an den örtlichen Verteilnetzbetreiber bezahlt, sowie die Stromsteuer zu entrichten. Zudem ist das der KommEnergie vom Messstellenbetreiber berechnete Entgelt für den Messstellenbetrieb in gleicher Höhe zu zahlen.
* Für Letztverbraucher, die von der KommEnergie in Mittel- oder Umspannung Mittel-/Niederspannung mit Strom beliefert werden, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wurde, erfolgt die Belieferung zu den gleichen Preisen. ** Für den Fall, dass die KommEnergie GmbH den Letztverbraucher auch nach Ende der Ersatzversorgung beliefert, ohne dass ein schriftlicher Sonderkundenvertrag geschlossen wird, erfolgt die weitere Belieferung zu den hier genannten Preisen und den Bedingungen der StromGVV. |
Ersatzversorgungsgebiet der KommEnergie
Das Ersatzversorgungsgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.
