Hausanschluss

Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
  • Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
  • Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
  • Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Antragstellung

Für die Anmeldung zum Netzanschluss nutzen Sie bitte das Online Portal mein.Hausanschlussportal:

mein.Hausanschlussportal - Ihr digitaler Begleiter für einen einfachen Netzanschluss

mein.Hausanschlussportal (mHAP) ist Ihr zentrales Online-Portal rund um Netzanschluss, Photovoltaik und mehr.

Mit mHAP behalten Sie jederzeit den Überblick: Verfolgen Sie Ihre Anfragen in Echtzeit, steuern Sie alle Prozesse bequem online und verwalten Sie Ihre Daten zentral - transparent, effizient und benutzerfreundlich. 

Sie sind schon registriert? Anmeldung mein.Hausanschlussportal

Sie sind noch nicht registriert? Registrierung mein.Hausanschlussportal

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Neue Anfragen schnell und einfach stellen
  • Installateure flexibel auswählen und wechseln
  • Netzanschluss oder PV-Anlage digital planen und anmelden
  • Anlagenänderungen eines bestehenden Anschlusses vornehmen
  • Anmeldung anmeldepflichtiger Verbrauchseinrichtungen, z. B. Wärmepumpen
  • Anschlussverzichtserklärung (Abbau Ihres Stromanschlusses) abgeben
  • Kontaktdaten, Bank- und Steuerinformationen bequem verwalten
  • Alles digital - alles an einem Ort

Jetzt registrieren und Ihren Netzanschluss unkompliziert online managen.

Funktionen im mein.Hausanschlussportal

  • Projektstatus in Echtzeit: Verfolgen Sie jederzeit den aktuellen Stand ihrer Anschlussanfragen
  • Zentrale Dokumentenablage: Zugriff auf empfangene und versendete Unterlagen - immer griffbereit
  • E-Mail-Kommunikation im Überblick: Sehen Sie ein- und ausgehende Nachrichten direkt im Portal ein
  • Daten selbst verwalten: Installateur wechseln, Kontaktdaten anpassen - ganz flexibel
  • Bankdaten digital nachreichen: Einfach, sicher und schnell - direkt im Portal
  • Marktstammdaten erfassen: Pflegen Sie die Daten Ihrer Erzeugungsanlagen sicher und korrekt ein

So funktioniert die Registrierung

In nur wenigen Schritten zum persönlichen Zugang

  1. Antrag stellen oder direkt registrieren
    Nach dem Antrag über mein.Hausanschlussportal erhalten Sie eine E-Mail mit Registrierungslink
    Tipp: Sie können sich auch schon vorab registrieren
  2. Konto erstellen
    Mit wenigen Angaben ein persönliches Benutzerkonto anlegen
  3. Passwort festlegen
    Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur sicheren Passwortvergabe
  4. Einloggen
    Einfach mit E-Mail und Passwort anmelden und loslegen
  5. Portal nutzen
    Behalten Sie Ihre Anfragen im Blick, laden Sie Dokumente hoch und verwalten Sie Ihre Daten zentral

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Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten.

Zusätzliche Leistungen, wie Zähleranschlusssäulen, Hausanschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben), werden im Anschlussvertrag gesondert ausgewiesen. Diese Leistungen müssen immer individuell abgesprochen werden. 

Sollten Sie Eigenleistung im Rahmen der Erstellung Ihres Hausanschlusses durchführen wollen, finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter „Anschlussbedingungen“ das entsprechende Informationsblatt zu den „Mindestanforderungen für Tiefbau in Eigenleistungen“

Hinweise:

  • Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
  • Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Inbetriebsetzung

Ihr Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem von uns der Stromzähler montiert wurde. Mit der Inbetriebsetzung bestellt der Elektroinstallateur die benötigten Zähler für Ihren Neubau.

Hinweise:

  • Für die Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen finden Sie alle notwenigen Informationen unter Stromeinspeisung - Erzeugungsanlagen.
  • Für die Verlegung des Kabels eines Telekommunikationsanbieters bzw. für einen Anschluss an das Erdgasnetz wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen. Der Telekommunikationsanbieter bzw. Gasanbieter wird sich dann um die Koordinierung der Hausanschlussmontage bemühen.

Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss und Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz - TAB 2023 

Die nachfolgenden Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb technischer Anlagen am Niederspannungsnetz der KommEnergie GmbH entsprechen dem vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegebenen Musterwortlaut. 

Die letzte Aktualisierung vom 2. Mai 2024 (TAB 2023 v2.0) besitzt Gültigkeit ab 1. Juni 2024.

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)" fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Formulare und Merkblätter

  • E.12 Konformitätserklärung – Diese ist vom Zertifizierer zu erstellen.
  • E.13 Einheitenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.14 Komponentenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.15 Anlagenzertifikat – Dieses  ist vom Zertifizierer zu erstellen.

Informationen zu §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Ausführliche Informationen zum § 14a EnWG finden Sie auf auf der Seite Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und auf der Website der Bundesnetzagentur