Hausanschluss
Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
- Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
- Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
- Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?
Anschlussbedingungen
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Entsprechend §118 (25) EnWG sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/631 als bestehend anzusehen, sofern sie bis zum 30. Juni 2020 in Betrieb genommen wurden und für sie vor dem 27. April 2019
1. eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
2. der Anschluss an das Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.
Der Betreiber der Anlage kann auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären.
Dementsprechend dürfen unter oben genannten Umständen die folgenden Regelwerke noch verwendet werden.
VDE Anwendungsregeln / Hinweise
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Die VDE- Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient dem Netzbetreiber und dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ gilt für Erzeugungsanlagen die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind und netzparallel betrieben werden.
Der technische Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz, Ausgabe 2019/04 spezifiziert die Anforderungen in Ergänzung zu VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.
Diese VDE-Anwendungsregeln / Hinweise sind über den VDE-Verlag zu beziehen.
Elektrische Raumheizung/Warmwasserbereitung (getrennte Messung)
Schwachlastregelung/Warmwasserbereitung (gemeinsame Messung)
Zähleranlagen
VDE Anwendungsregeln / Hinweise
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAB Mittelspannung) fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Diese VDE-Anwendungsregel finden Sie nachfolgend: