Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab Juni 2025
Was ändert sich für unsere Kund:innen?
Die neuen gesetzlichen Vorgaben betreffen vor allem die technischen Abläufe im Hintergrund. Sobald Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen alle beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Dadurch wird der Wechselprozess deutlich beschleunigt.
Wichtig: Die neue Regelung ändert nichts an bestehenden Vertragslaufzeiten. Ein Lieferantenwechsel ist weiterhin erst nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich.
Was gilt bei Umzügen und Einzügen?
Eine wesentliche Neuerung betrifft Umzüge und Einzüge: Rückwirkende An- und Abmeldungen oder Vertragsübernahmen sind künftig nicht mehr zulässig.
Ein- und Auszüge müssen daher mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Das ist wichtig, weil Sie sonst weiterhin für den Energieverbrauch an Ihrer bisherigen Adresse verantwortlich sind – auch wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Bei einem Umzug können Sie Ihren Stromliefervertrag der KommEnergie in der Regel an Ihrer neuen Adresse fortführen - nutzen Sie dafür gerne unser Formular zur Ummeldung.
Häufige Fragen zu Auszügen / Umzügen / Einzügen:
Spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Nachträgliche Umzugsmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 gesetzlich nicht mehr zulässig.
Ihr bestehender Stromvertrag bleibt bestehen. Sie sind weiterhin für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse verantwortlich, auch wenn möglicherweise bereits ein Nachmieter eingezogen ist.
Verwenden Sie gerne unser Online-Formular für Ihre Ummeldung!
Wir benötigen folgende Daten:
- Name, Kundennummer
- Alte und neue Adresse
- Umzugsdatum
- Zählernummern und Zählerstände (mit Ablesedatum) an der alten und neuen Adresse
- Falls bekannt: Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) der neuen Adresse
Nein. Die 24-Stunden-Regelung bezieht sich ausschließlich auf die technische Bearbeitungszeit des Wechsels – nicht auf die Kündigungsfrist Ihres Vertrags. Ihre vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
Nein. Rückwirkende Abmeldungen sind ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig – mindestens 14 Tage im Voraus.
Bei einem Einzug kann ein Stromliefervertrag nur für die Zukunft abgeschlossen werden. Bitte teilen Sie uns daher Ihre Anmeldung möglichst frühzeitig vor dem gewünschten Lieferbeginn mit. Sollten Sie diese Frist versäumen, werden Sie natürlich trotzdem mit Strom versorgt, denn Sie werden automatisch der Grundversorgung zugeordnet.
Jedem Stromanschluss ist eine elfstellige Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) zugeordnet, die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden. Diese Nummer ist für eine schnelle Abwicklung im neuen Wechselprozess sehr hilfreich, daher bitten wir Sie, diese anzugeben. Sollten Sie Ihre MaLo-ID nicht finden können, geben Sie stattdessen bitte Ihre Zählernummer an; wir fordern die MaLo-ID dann bei Ihrem Netzbetreiber an.
Ab dem 6. Juni 2025 wird es in Deutschland möglich sein, den Stromlieferanten werktags innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Diese Änderung erfolgt gemäß § 20a EnWG und setzt die EU-Richtlinie 2019/944 um. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Wechsel zu vereinfachen. Bestehende Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben hiervon aber unberührt.