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Steckerfertige Erzeugungsanlagen (Balkon-PV-Module)

Eine steckerfertige Erzeugungsanlage ist eine aus einem oder wenigen PV-Modulen sowie einem Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.

Hinweis: Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) ist eine Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen beim zuständigen Netzbetreiber verpflichtend. Denn so wie bei großen Verbrauchsgeräten müssen die Netzbetreiber auch über den Einsatz von netzeinspeisenden Systemen informiert sein, um das Netz stabil halten zu können. Steckerfertige PV-Anlagen sind zudem - wie jede andere PV-Anlage auch – bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) meldepflichtig.

Für die Anmeldung Ihrer steckerfertigen Erzeugungsanlage nutzen Sie bitte das Online-Portal

mein.Hausanschluss Portal

Was gibt es noch zu beachten?

  • Maximale Leistung: Der Wechselrichter einer steckerfertige Erzeugungsanlage muss auf 600 Wp begrenzt sein, auch wenn die Anlage selbst mehr als 600 Wp umfasst. Die maximal anschließbare Leistung Ihrer steckerfertigen PV-Anlage ist wiederum abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhanden Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Steckvorrichtung.
  • Zweirichtungszähler: Für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage ist die Nutzung eines Zweirichtungszählers verpflichtend. Einrichtungszähler (mit oder ohne Rücklaufsperre) müssen daher gegen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Warum ist das so? Bei einer Stromeinspeisung durch private Erzeugungsanlagen ins öffentliche Netz würde ein „herkömmlicher“ Zähler  rückwärtslaufen. Durch eine solche Manipulation würde widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom vom Lieferanten aus dem Netz geliefert bzw. vom Kunden verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist. Wichtig: Auch ein Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist unzureichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Die Kosten für den Zählertausch trägt der Anlagenbesitzer selbst.
  • Anschluss: Eine spezielle Energiesteckdose für den Anschluss der steckerfertigen PV-Anlage ist zwar nicht mehr verpflichtend, wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Wichtig: Bei nicht normgerechter Inbetriebsetzung der Anlage bezüglich Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtung kann es u. a. zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Auf den Seiten des VDE finden Sie weiterführende Informationen und Hinweise zu steckerfertigen PV-Anlagen.

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