Stromkennzeichnung

Damit Stromkundinnen und Stromkunden bei der Wahl Ihres Versorgers auch die Qualität des zu beziehenden Strom berücksichtigen können, unterliegen alle Stromanbieter der sogenannten Kennzeichnungspflicht.

Daher sind seit 2005 alle Stromversorger gesetzlich dazu verpflichtet (§ 42 Energiewirtschaftsgesetz), Ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen und somit Verbraucherinnen und Verbraucher transparent über Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms zu informieren.

Da Strom im öffentlichen Netz nicht getrennt nach seiner Erzeugungsart transportiert werden kann, ist eine direkte Zuordnung des verbrauchten Stroms zu einer bestimmten Erzeugungsanlage nicht möglich. Die Eigenschaft „aus erneuerbaren Energien“ wird daher durch zertifizierte Herkunftsnachweise belegt. Über das europäische Herkunftsnachweissystem wird sichergestellt, dass Strom aus erneuerbaren Energien nur einmal als solcher angerechnet und vermarktet werden kann. Die hierfür verwendeten Herkunftsnachweise können aus verschiedenen europäischen Ländern stammen. 

Der Energiemix der KommEnergie setzt sich zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zusammen.