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Bild: KommEnergie versorgt Sie mit umweltfreundlichem Strom

Grundversorgung

Die Preise für die Grundversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom

Preise gültig ab 01.04.2023

Eintarif (ohne Schwachlastregelung)

nettobrutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

33,4039,75

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

110,55131,55

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung

7,689,14

Doppeltarif (mit Schwachlastregelung)

nettobrutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

32,18

30,00

38,30

35,70

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

120,63143,55

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung

7,689,14

Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Eintarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2023

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,357

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,417

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,591

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

ct/kWh

0,000

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV4

ct/kWh

1,320

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2023

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,38

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

69,35

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

€/Jahr

7,68

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Doppeltarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2023

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,357

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,417

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,591

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

ct/kWh

0,000

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT4

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2023

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,38

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

69,35

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

€/Jahr

7,68

Entgelt für Tarif- und Lastschaltung

€/Jahr

10,50

4 Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist.

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung Wärme

  • Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
  • Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten i. d. R. folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr. Weitere Informationen finden Sie im Auftrag

Preise gültig ab 01.04.2023

Wärme getrennte Messung

ab 01.04.2023

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

26,13

25,04

31,10

29,80

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

93,16

110,86

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung

7,68

9,14

Wärme gemeinsame Messung

ab 01.04.2023

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

31,97

28,56

38,04

33,98

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

120,63

143,55

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung

7,68

9,14

Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme getrennte Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

für steuerbare Verbrauchseinrichtungen5

2023

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,357

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,417

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,591

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

ct/kWh

0,00

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV6

ct/kWh

0,110

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2023

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

2,37

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

0,00

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

 €/Jahr

7,68

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,50

5 Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bei der Entnahme durch Sondervertragskunden (im Sinne von § 1 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 7 KAV) wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,110 ct/kWh erhoben.

6 Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung, u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und Ladepunkte für Elektromobile.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme gemeinsame Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2023

KWKG-Umlage nach § 12 EnFG

ct/kWh

0,357

Umlage nach § 19 Abs. 2 der StromNEV

ct/kWh

0,417

Offshore-Umlage nach § 12 Abs. 1 EnFG

ct/kWh

0,591

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

ct/kWh

0,000

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT7

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2023

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,380

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

69,35

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

 €/Jahr

7,68

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,50

7 Die Höchstbeträge der Konzessionsabgabe hängen von den jeweiligen Gemeinden ab: In Gemeinden bis 25.000 Einwohner beträgt der Höchstbetrag 1,32 ct/kWh. Vereinbarungen mit Gemeinden, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang. Bitte beachten Sie, dass hier der Höchstwert genannt ist.

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.

2 Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Zzgl. zum Grundpreis fällt der für Sie gültige Messpreis an. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus moderner bzw. digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Messeinrichtungen getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für die Messeinrichtung zu entrichten:

MesseinrichtungVerbrauch in kWh/Jahr

Messpreis3 in €/Jahr

  

netto

brutto 

Konventionelle Messeinrichtung

-

7,68

9,14

Moderne Messeinrichtung

-

16,81

20,00

Intelligentes Messsystem6.001 - 10.000

84,03

100,00

10.001 - 20.000

109,24

130,00

20.001 - 50.000

142,86

170,00

50.001 - 100.000

168,07

200,00

> 100.000 *

* nach Aufwand gemäß dem von der

KommEnergie GmbH erhobenen

Entgelt für den Messstellenbetrieb

Wandlersatz Niederspannung 

-

24,40

29,04

Tarifschaltung

-

10,50

12,50

Preisstand: 01.01.2022

3 Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den die KommEnergie GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung und dem Tariftyp.

Information zu den staatlich regulierten Anteilen am Strompreis

KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

§ 19 StromNEV-Umlage
Finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt. 

Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

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Netzgebiet der KommEnergie

Das Netzgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.

Versorgungsgebiet der KommEnergie
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