Grundversorgung

Die Preise für die Grundversorgung gelten für das Netzgebiet der KommEnergie.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Strom

Eintarif (ohne Schwachlastregelung)

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

31,39

37,35

Grundpreis2 ohne Messpreis

in €/Jahr

115,73

137,72

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Eintarif)

10,32

12,28

Doppeltarif (mit Schwachlastregelung)

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

31,72

29,54

37,75

35,15

Grundpreis2 ohne Messpreis

in €/Jahr

126,99

151,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Tarifschaltung in €/Jahr 

10,63

12,65

Diese Tarife gelten auch für provisorisch / vorübergehend angeschlossene Anlagen.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Eintarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2026

KWKG-Umlage 

ct/kWh

0,446

Aufschlag für besondere Netznutzung 

ct/kWh

1,559

Offshore-Umlage 

ct/kWh

0,941

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV3

ct/kWh

1,320

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2026

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,41

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

87,60

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Eintarif

Zweitarif

€/Jahr

€/Jahr

10,32

11,67

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Doppeltarif' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2026

KWKG-Umlage 

ct/kWh

0,446

Aufschlag für besondere Netznutzung 

ct/kWh

1,559

Offshore-Umlage 

ct/kWh

0,941

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT | NT3

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2026

Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,41

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz

€/Jahr

87,60

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Zweitarif

€/Jahr

11,67

Entgelt für Tarif- und Lastschaltung

€/Jahr

10,63

3 Die jeweiligen Arbeitspreise enthalten die Höchstbeträge nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992 (BGBI. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477): bei NT-Strom (Schwachlaststrom) 0,61 Cent/kWh, ET-/HT-Strom (Starklaststrom) 1,32 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Kommunen, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

 

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

Allgemeine Preise für die Grundversorgung Wärme

  • Als Voraussetzung gilt, dass eine Messung des Stromverbrauchs getrennt nach Hoch- und Niedertarif in der Kundenanlage eingebaut ist.
  • Im Netzgebiet der KommEnergie GmbH gelten i. d. R. folgende Niedertarifzeiten: täglich von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, am Wochenende von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.

Wärme getrennte Messung

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

24,54

24,54

29,20

29,20

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

89,17

106,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Tarifschaltung in €/Jahr  

10,63

12,65

Wärme gemeinsame Messung

netto

brutto1

Arbeitspreis

in ct/kWh

HT

NT

30,67

28,32

36,50

33,70

Grundpreis2 ohne Messeinrichtung

in €/Jahr

134,55

160,11

Messpreis in €/Jahr

Beispiel für konventionelle Messeinrichtung (Zweitarif)

11,67

13,89

Tarifschaltung in €/Jahr  

10,63

12,65

Der Tarif für gemeinsame Messung gilt nur für Bestandsanlagen und wird nicht mehr angeboten.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme getrennte Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

für steuerbare Verbrauchseinrichtungen4

2026

KWKG-Umlage 

ct/kWh

0,446

Aufschlag für besondere Netznutzung 

ct/kWh

1,559

Offshore-Umlage

ct/kWh

0,941

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV5

ct/kWh

0,110

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2026

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

2,38

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

0,00

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Zweitarif

 €/Jahr

11,67

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,63

4 Zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören gemäß § 14a EnWG in der Niederspannung, u. a. Elektro-Speicherheizungen, Elektro-Wärmepumpen, gesteuerte Elektro-Warmwasserspeicher und Ladepunkte für Elektromobile.

 

5 Die jeweiligen Arbeitspreise enthalten die Höchstbeträge nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992 (BGBI. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477): bei Wärme getrennte Messung 0,11 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Kommunen, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

In den Netto-Strompreis 'Grundversorgung Wärme gemeinsame Messung' fließen ein

Staatliche Umlagen, Abgaben und Steuern

2026

KWKG-Umlage 

ct/kWh

0,446

Aufschlag für besondere Netznutzung 

ct/kWh

1,559

Offshore-Umlage

ct/kWh

0,941

Konzessionsabgabe nach § 4 Abs. 1 und 2 KAV HT|NT6

ct/kWh

1,320 | 0,610

Stromsteuer

ct/kWh

2,050

Umsatzsteuer

%

19

Entgelte des Netzbetreibers

2026

Netzentgelt (Arbeitspreis) 

ct/kWh

5,41

Netzentgelt (Grundpreis)

 €/Jahr

87,60

Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb

Zweitarif

€/Jahr

11,67

Entgelt für die Tarif- und Lastschaltung

 €/Jahr

10,63

6 Die jeweiligen Arbeitspreise enthalten die Höchstbeträge nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09.01.1992 (BGBI. I S. 12, 407), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477): bei NT-Strom (Schwachlaststrom) 0,61 Cent/kWh, HT-Strom (Starklaststrom) 1,32 Cent/kWh. Vereinbarungen mit Kommunen, wonach keine oder niedrigere Konzessionsabgaben zu zahlen sind, haben Vorrang.

 

Weitere Informationen zu den Strompreisbestandteilen finden Sie auch im Internet unter www.netztransparenz.de.

1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % berücksichtigt.

2 Der Strompreis setzt sich aus einem Grund- und Arbeitspreis zusammen. Zzgl. zum Grundpreis fällt der für Sie gültige Messpreis an. Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus moderner bzw. digitaler Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Messeinrichtungen getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für die Messeinrichtung zu entrichten:

Zusätzlicher Messpreis

Verbrauch / Art

Messpreis in €/Jahr

  

netto

brutto1 

Konventionelle Messeinrichtung

Eintarif

10,32

12,28

Zweitraif

11,67

13,89

Moderne Messeinrichtung (mME)

-

16,01

25,00

Intelligentes Messsystem (iMSys)

 

0 - 6.000kWh/a

25,21

30,00

6.001 - 10.000kWh/a

33,61

40,00

10.001 - 20.000kWh/a

42,02

50,00

20.001 - 50.000kWh/a

92,44

110,00

50.001 - 100.000kWh/a

117,65

140,00

> 100.000kWh/aDer Messpreis richtet sich nach Aufwand gemäß dem vom grundzuständigen Messstellenbetreiber erhobenen Entgelt für den Messstellenbetrieb.
Verbrauchseinrichtung nach §14a ENWG

42,02

50,00

Wandlersatz Niederspannung 

-

14,43

17,17

Tarifschaltung

-

10,63

12,65

Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den die KommEnergie als grundzuständiger Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung sowie im Falle eines intelligenten Messsystems nach dem Jahresverbrauch. Im Falle der Ausstattung einer Messstelle mit intelligentem Messsystem und einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt beinhaltet der Messpreis zusätzlich zum Entgelt für den Messstellenbetrieb das Entgelt für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung, das dem von der KommEnergie GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber erhobenen Entgelt entspricht.

KWKG-Umlage
Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Aufschlag für besondere Netznutzung 
Mindereinnahmen durch ein verringertes Netzentgelt (§ 19 StromNEV) sowie Mehrkosten der Verteilernetzbetreiber für die Integration der Erneuerbare Energien Anlagen werden als Aufschlag auf die Netzentgelte umgelegt.  

Offshore-Netzumlage
Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Konzessionsabgabe
Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Stromsteuer / Energiesteuer
Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Netzentgelte
Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Preisarchiv

Downloads

Netzgebiet der KommEnergie

Das Netzgebiet (gelb markiert) umfasst die Gebiete der Gemeinden Eichenau und Gröbenzell sowie der Stadt Puchheim.

Versorgungsgebiet der KommEnergie