E-Ladestationen
Die Energiewende wird unseren Alltag verändern und die Elektromobilität eröffnet neue Chancen und Möglichkeiten einer emissionsfreien, motorisierten Fortbewegung. Wo es meist noch hakt: Es fehlen oft die Lademöglichkeiten. KommEnergie unterstützt Kommunen, Unternehmen und Privatkunden beim Aufbau einer sicheren und zukunftsfähigen Ladeinfrastruktur. Teilen Sie uns einfach ihre Anforderungen mit – und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Vorteile von Ladestationen auf Unternehmens-parkplätzen oder in der eigenen Garage
- Förderung der Alltagspraxis des emissionsfreien und lautlosen elektrischen Fahrens
- Bequemes und unabhängiges Laden direkt in der eigenen Garage, in Mietanlagen oder am Unternehmensparkplatz
- Kopplung an regenerative Energieerzeugungsanlagen möglich
Die KommEnergie bietet individuelle Angebote für
- Mobile Ladestationen
- Wallboxes für die eigene Garage oder Unternehmens- und Mietanlagenparkplätze
- Ladestationen für den öffentlichen Gebrauch (inkl. Abrechnungssystem)
- inkl. passendem Zubehör (Ladekabel, Halterungen, Fertigfundamente etc.)
Hierbei arbeiten wir mit diversen führenden Herstellern zusammen, wie:
- wallbe, EVBox, Webasto, Ratio, VESTEL, Siemens, ABL, MENNEKES, uvm.
Die Ladestationen können mit unterschiedlichen Ladestärken (3,7 bis > 50 kW) und passendem Zubehör (Ladekabel, Fertigfundamente etc.) angeboten werden. Über unser Partnernetzwerk können wir auch die Komplettinstallation der Anlage anbieten. Entsprechend erhalten Sie alles aus einer Hand.
Die Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht von E-Ladestationen
Am 21.3.2019 ist § 19 Absatz 2 NAV (Niederspannungsverordnung) in Kraft getreten:
Demnach ist die Inbetriebnahme von E-Ladeeinrichtungen dem Netzbetreiber mitzuteilen. In Eichenau, Gröbenzell und Puchheim ist das die KommEnergie.
Ladeeinrichtungsanlagen mit einer Leistung > 12 kW müssen vom Netzbetreiber darüber hinaus genehmigt werden. Grund dafür ist u.a., dass der Stromnetzbetreiber die Verantwortung für die Netzstabilität trägt. Die neue Regelung gibt ihm ein Werkzeug in die Hand, um hohe Leistungsanforderungen durch Ladestationen zu erkennen und durch geeignete Steuerungsmechanismen die reibungslose Stromversorgung sicher zu stellen.
Für die Anmeldung Ihrer Anlage an den Netzbetreiber wählen Sie hier bitte Ihr passendes Vorgehen.
E-Ladetarif für Ihr Zuhause - KommStrom e-Mobil
Tarifinformationen
- 100 % Ökostrom
- Gesonderter, unterbrechbarer Stromzähler für Ihre Wallbox
- Besonders bei Vielfahrern geeignet
- Im Neubau sehr gut umzusetzen
- Lassen Sie sich von unseren Experten überzeugen
Vertragsdetails
- Vertragslaufzeit: 12 Monate
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- Vertragsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom und Widerrufsformular
Arbeitspreis in ct/kWh | Grundpreis in €/Jahr | ||||
---|---|---|---|---|---|
KommStrom e-Mobil | netto | brutto1 | netto | brutto1 | |
24,45 | 29,10 | 65,43 | 77,86 | ||
1 Alle Preise sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen. In den Bruttopreisen ist der gültige Mehrwertsteuersatz von 19 % berücksichtigt. |
Aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Einbaus moderner bzw. intelligenter Stromzähler in Deutschland, weisen wir die Preise für Messeinrichtungen getrennt aus. Damit sind neben den o. g. Arbeits- und Grundpreisen - je nach der bei Ihnen installierten Messeinrichtung - folgende Preise für die Messeinrichtung zu entrichten:
Messeinrichtung | Verbrauch in kWh/Jahr | Grundpreis für Messeinrichtung in €/Jahr | |
---|---|---|---|
netto | brutto | ||
Konventionelle Messeinrichtung | - | 7,68 | 9,14 |
Moderne Messeinrichtung | - | 16,81 | 20,00 |
Intelligentes Messsystem | 6.001 - 10.000 | 84,03 | 100,00 |
10.001 - 20.000 | 109,24 | 130,00 | |
20.001 - 50.000 | 142,86 | 170,00 | |
50.001 - 100.000 | 168,07 | 200,00 | |
> 100.000 * | * nach Aufwand gemäß dem von der KommEnergie erhobenen Entgelt für den Messstellenbetrieb | ||
Wandlersatz Niederspannung | - | 24,40 | 29,04 |
Tarifschaltung | - | 10,50 | 12,50 |
Preisstand: 01.01.2022 Die KommEnergie GmbH erhebt einen Messpreis bei Kundinnen und Kunden, die keinen gesonderten Messstellenvertrag mit dem grundzuständigen oder einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen haben. Der Messpreis entspricht dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, den die KommEnergie GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber verlangt. Der anwendbare Preis richtet sich nach der an der Verbrauchsstelle eingebauten Messeinrichtung und dem Tariftyp. |
Ihre Fragen - unsere Antworten
In jedem Fall gilt: Wir beraten Sie gerne kostenlos und senden Ihnen auf Wunsch unser Komplettangebot für Ihre Ladeinfrastruktur und der Belieferung mit 100 % Ökostrom aus regenerativen Energien zu.
Hier zum KfW-Förderprogramm Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441)
Wer und was wird gefördert?
- Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern und Verbände) sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
- Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förderprodukt Ladestationen für Elektrofahrzeuge - Kommunen (439) stellen.
- Gefördert wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- Zusätzlich wird der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusiver aller Installationsarbeiten sowie ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestationen gefördert.
- Eine Liste von förderfähigen Ladestationen finden sie unter oben bereitgestellten Links (441 sowie 439).
Förderzuschuss:
- Bis zu 900 € Zuschuss pro Ladepunkt, mehrere Ladepunkte sind möglich
- Auszahlung über KfW Bankengruppe, Programm 441 (Start 23. November 2021)
- Hinweis: der Zuschussantrag ist vor Bestellung der Ladestation zu stellen.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Die Ladestation hat bis zu 22 kW Ladeleistung und eine intelligente Steuerung.
- Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen erfolgen.
Sie wünschen ein individuelles Ladestationsangebot für Ihr Unternehmen oder haben weitere Fragen zum Förderprogramm?
Die E-Mobilitätsspezialisten der KommEnergie stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Theoretisch kann ein Elektrofahrzeug an jeder Haushaltssteckdose, sofern diese für eine Dauerbelastung von 16 A konzipiert ist, geladen werden. Empfehlenswert ist das jedoch nicht: Die Ladeleistung ist mit max. 2,8 kW sehr begrenzt. Deutlich schneller, bequemer und sicherer geht es mit einer Wandladestation, einer sog. Wallbox mit einem separaten Stromkreis und mit einem dafür zulässigen Fehlerstromschutzschalter. Viele Ladestationen sind auch für den Außenbetrieb, z.B. auf einem Stellplatz, geeignet.
Für private Wallboxen werden üblicherweise Ladeleistungen zwischen min. 3,7 und max. 22 kW eingesetzt, die den Wechselstrom (AC) aus dem Netz unmittelbar verwenden. Wichtig ist auch welche Leistung an Ihrem Netzanschluss verfügbar ist. Ist die Hausanschlusssicherung auf 35 A ausgelegt, so steht Ihnen i.d.R. eine max. Leistung von 21 kW für alle Stromabnehmer zur Verfügung. Sie können mit der Wallbox Ihr Elektroauto mit einer Leistung von 11 kW laden und gleichzeitig z.B. Ihre Waschmaschine, Geschirrspülmaschine oder andere Geräte mit hoher Leistungsaufnahme betreiben. Wallboxen sind mit integriertem Ladekabel oder mit einer Steckdose lieferbar.
Die maximal mögliche Ladeleistung ist nicht nur durch die Wallbox begrenzt, sondern auch vom Fahrzeugtyp abhängig. Vor dem Erwerb der Ladeeinrichtung sollte daher die Kompatibilität mit den zu ladenden Fahrzeugen abgeklärt werden.
Ist Ihre Garage oder Ihr Stellplatz soweit von Ihrem Haus entfernt, dass die Stromzufuhr von Ihrem Haus nicht möglich ist, muss ein neuer Stromanschluss gelegt werden. Wenden Sie sich in diesem Falle bitte an die KommEnergie. Im Rahmen unseres Komplettangebots informieren wir Sie über die dafür zu veranschlagenden Kosten. Bitte sprechen Sie ggf. im Vorfeld mit den Miteigentümern bzw. der Hausverwaltung über Ihr Vorhaben wenn es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Sollten weitere Eigentümer / Mieter ebenfalls eine Stromversorgung wünschen führt dies i.d.R. zu geringeren Kosten.
Viele Geschäftsinhaber und Arbeitgeber unterstützen die Energiewende und wollen auch für Kunden und Mitarbeiter attraktiver werden. Ein Herausstellungsmerkmal hierfür ist die Bereitstellung einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge oder E-Bikes. Der Regelladeplatz für Elektroautos ist die heimische Garage. Viele Elektromobilisten wünschen sich aber, dass sie ihr Fahrzeug auch am Arbeitsplatz oder bei längeren Aufenthalten in Geschäften oder auch Artztpraxen laden können. Kontaktieren Sie uns, wir haben eine passende Lösung für Ihr Unternehmen parat.