Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
Ein Energieausweis ist eine Art Pass, welcher die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden transparent darstellt.
Immobilienbesitzer sind nach der EnEV 2014 (Energieeinsparverordnung) bei Vermietung, Veräußerung oder Verpachtung eines Gebäudes dazu verpflichtet, einen Energieausweis bei der Immobilienanzeige, spätestens jedoch bei der Immobilienbesichtigung vorzuweisen.
Hierbei wird unterschieden zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Wo liegt der Unterschied zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch des gesamten Gebäudes. Grundlage für die Erstellung sind die Energieverbrauchsdaten des Wärmebedarfs der letzten drei Jahre, beziehungsweise der letzten drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden.
Der Bedarfsausweis hingegen betrachtet die energetischen Kennwerte des Gebäudes, wie zum Beispiel die Fassadendämmung oder die Effizienz von Heizungs- und Klimaanlagen und liefert somit aussagekräftige Informationen über das Gebäude und den zu erwartenden Energiebedarf.
Die Gültigkeit beider Energieausweise beträgt 10 Jahre.
Bin ich energieausweispflichtig und welchen Energieausweis benötige ich?
Kein Energieausweis muss erstellt werden für Gebäude, die einen der nachfolgenden Punkte erfüllen:
- Das Gebäude soll nicht verkauft oder vermietet werden
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz
- die Nutzfläche des Gebäudes beträgt weniger als 50 m2
Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Gebäude, die alle nachfolgenden Punkte erfüllen:
- Der Bauantrag wurde vor dem 01. November 1977 gestellt
- Es bestehen bis zu vier Wohneinheiten
- Es besteht kein Nachweis, dass die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wird
Für alle anderen Häuser besteht die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Beispiel für einen Energieausweis für Wohngebäude
KommEnergie Energieausweis Preise
Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweis „Verbrauch“ | |||
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bis einschließlich fünf Wohneinheiten | jede weitere Wohneinheit | ||
netto | brutto | netto | brutto |
83,19 € | 99,00 € | 8,40 € | 10,00 € |
Energieausweis „Bedarf“ | |||
---|---|---|---|
bis einschließlich zwei Wohneinheiten | jede weitere Wohneinheit | ||
netto | brutto | netto | brutto |
410,92 € | 489,00 € | 32,77 € | 39,00 € |
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Energieausweis „Verbrauch“ | |||
---|---|---|---|
bis einschließlich zwei Gewerbeeinheiten | jede weitere Gewerbeeinheit | ||
netto | brutto | netto | brutto |
357,14 € | 425,00 € | 49,58 € | 59,00 € |
Energieausweis „Bedarf“ |
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