Hausanschluss und Baustrom
Baustrom
Für die Versorgung Ihrer Handwerker mit dem nötigen Strom auf der Baustelle bieten wir Ihnen einen standardisierten Baustromanschluss. Um diesen zu erhalten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Baubeginn an eine Elektroinstallationsfirma. Diese beauftragt bei der KommEnergie den passenden Stromzähler, dazu dient das unten bereitgestellte Formular "Anschlussvertrag Baustrom".
Nachdem der Anschlussschrank an das Versorgungsnetz angeschlossen und der Stromzähler montiert wurde, kann Ihr Elektroinstallateur den Baustromanschluss in Betrieb nehmen.
Hinweis: Das obige Formular bietet eine Rechenfunktion und kann nur korrekt geöffnet werden, wenn es zuvor heruntergeladen und gespeichert wurde. Die Anzeige im Browser funktioniert u. U. nicht korrekt.
Hausanschluss
Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
- Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
- Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
- Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?
Antragstellung
Bitte reichen Sie dazu das ausgefüllte Formular "Anmeldung zum Netzanschluss" bei KommEnergie ein. Zudem sind ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank für die Vorbereitung unbedingt erforderlich.
Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.
Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten.
Zusätzliche Leistungen wie Zähleranschlusssäulen, Hausanschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben) werden im Anschlussvertrag gesondert ausgewiesen. Diese Leistungen müssen immer individuell abgesprochen werden.
Inbetriebsetzung
Ihr Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem von uns der Stromzähler montiert wurde.
Hinweise: Für die Verlegung des Kabels eines Telekommunikationsanbieters bzw. für einen Anschluss an das Erdgasnetz wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen. Der Telekommunikationsanbieter bzw. Gasanbieter wird sich dann um die Koordinierung der Hausanschlussmontage bemühen.
Anschlussverzichtserklärung
Sie möchten den Abbau Ihres Stromanschlusses beantragen? Damit wir die weiteren Schritte einleiten können, bitten wir Sie das Formular zum Anschlussverzicht auszufüllen, zu unterschreiben und an uns zurück zu schicken.
Anschlussbedingungen
§ 18 Abs. 1 EnWG und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 NAV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Entsprechend §118 (25) EnWG sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/631 als bestehend anzusehen, sofern sie bis zum 30. Juni 2020 in Betrieb genommen wurden und für sie vor dem 27. April 2019
1. eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
2. der Anschluss an das Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.
Der Betreiber der Anlage kann auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären.
Dementsprechend dürfen unter oben genannten Umständen die folgenden Regelwerke noch verwendet werden.
VDE Anwendungsregeln / Hinweise
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Die VDE- Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient dem Netzbetreiber und dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ gilt für Erzeugungsanlagen die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind und netzparallel betrieben werden.
Der technische Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz, Ausgabe 2019/04 spezifiziert die Anforderungen in Ergänzung zu VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.
Diese VDE-Anwendungsregeln / Hinweise sind über den VDE-Verlag zu beziehen.
Elektrische Raumheizung/Warmwasserbereitung (getrennte Messung)
Schwachlastregelung/Warmwasserbereitung (gemeinsame Messung)
Zähleranlagen
VDE Anwendungsregeln / Hinweise
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb" (TAB Mittelspannung) fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.
Diese VDE-Anwendungsregel finden Sie nachfolgend: