Aktuelle Meldungen
15.03.2023
BMWK Verbraucher-Hotline zur Beratung über Energiepreisbremsen
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Verbraucherinnen und Verbraucher detaillierte Informationen zu den Energiepreisbremsen sowie Strom- und Gaskostenrechner zur Berechnung der individuellen Entlastungswirkung der Energiepreisbremsen. Außerdem steht eine neue, kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über Energiepreisbremsen zur Verfügung:
Kostenfreie Telefonhotline 0800-78 88 900 zur Beratung über die Energiepreisbremsen.
Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen bei Bedarf über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse informieren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
14.03.2023
Stand zur Umsetzung der Energiepreisbremsen
Die Energiepreisbremsen sind am 1. März 2023 in Kraft getreten. Die von den Preisbremsen betroffenen Kundinnen und Kunden der KommEnergie werden die ihnen zustehende staatliche Entlastung in voller Höhe und verlässlich erhalten.
Die Umsetzung der Strompreisbremse verzögert sich noch leicht - die Entlastung für unsere betroffenen Kundinnen und Kunden wird jedoch verlässlich in vollem Umfang realisiert. Als Kundin oder Kunde der KommEnergie brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die KommEnergie wird die betroffenen Kundinnen und Kunden in einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret auswirken und wird die Entlastungsbeträge in den monatlichen Abschlägen entsprechend berücksichtigen.
Wir bitten daher, diesbezüglich von Nachfragen abzusehen.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023 - eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremsen
Offiziell wurde der Gesetzestext erst Ende Dezember 2022. Seither arbeitet die KommEnergie mit Eiltempo an der Umsetzung der Energiepreisbremsen, so dass betroffene Privathaushalte und Unternehmen die Preisbremsen schnell und korrekt erhalten. (Hinweis für Unternehmen: Zu beachten sind die Höchstgrenzen nach § 9 Abs. 1-3 StromPBG und § 18 Abs. 1-3 EWPBG für Unternehmen sowie die Pflicht zu einer Abgabe einer Selbsterklärung nach § 30 StromPBG und § 22 EWPBG.)
Aufgrund einer kurzen Umsetzungsfrist, der Abrechnung von kundenindividuellen Tarifen und komplexen Anpassungen in unserem bestehenden Abrechnungssystem, kommt es bei der Umsetzung der Strompreisbremse leider zu Verzögerungen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld, denn wir handeln in Ihrem Sinn: Unser Anspruch ist Rechtssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Kundinnen und Kunden.
Wichtig: Die Entlastungen werden verlässlich umgesetzt
Durch die Verzögerung ergeben sich keine weiteren Nachteile. Alle unsere betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten ihre individuelle Entlastung in voller Höhe.
Uns ist bewusst, dass die Regelungen der Energiepreisbremsen überwältigend wirken mögen. Detaillierte Informationen zu den Energiepreisbremsen finden Sie daher auf unseren Informationsseiten Energiepreisbremse - Strom sowie Energiepreisbremse - Gas.
Übrigens: Energiesparen lohnt sich weiterhin!
Denn für jede Kilowattstunde Strom oder Gas, die zusätzlich zu dem preislich gedeckelten Kontingent verbraucht wird, fällt der reguläre Vertragspreis an. Jede gesparte Kilowattstunde macht sich also in der eigenen Geldbörse bemerkbar. Unsere Tipps zum Energiesparen sollen Sie dabei unterstützen, weiter Energie und damit bares Geld einzusparen.
16.02.2023
Strompreisanpassung zum 1. April 2023
Es ist der Anspruch der KommEnergie, ihre Kundinnen und Kunden sicher und zuverlässig mit Energie zu versorgen. Aufgrund von enormen Kostenanstiegen in den letzten 18 Monaten bis Ende 2022, kommt nun auch die KommEnergie nicht umhin, ihre Strompreise zum 01.04.2023 anzupassen.
Die betroffenen Kundinnen und Kunden werden persönlich in Schriftform über die neuen Preise informiert. Auch können die aktuell gültigen Preisblätter zur Grundversorgung sowie eine detaillierte Gegenüberstellung der Preisbestandteile vor und nach den Änderungen auf der Website der KommEnergie unter Grundversorgung eingesehen werden.
Uns ist bewusst, dass die hohen Energiepreise eine enorme Belastung darstellen. Bei Fragen stehen wir unseren Kundinnen und Kunden gerne beratend zur Seite – telefonisch oder persönlich in unserem Kundenbüro.
Wie die Kostenanstiege zustande gekommen sind, erläutern wir wie folgt: Die Strompreise setzen sich aus verschiedenen Strompreisbestandteilen zusammen, unter anderem den regulierten Netzentgelten, staatlichen Umlagen, Abgaben und Steuern. Eine Veränderung eben dieser hat zum 01.01.2023 insgesamt zu einem Anstieg der staatlichen und regulierten Preisbestandteile geführt. Darüber hinaus sind die Energiebeschaffungskosten für das Jahr 2023 deutlich gestiegen.
Aufgrund ihrer langfristig angelegten Beschaffungsstrategie konnte die KommEnergie GmbH zwar den Kostenanstieg bei den Strompreisen für 2023 abdämpfen. Denn kurzfristige Preisanstiege und -rückgänge an den Energiemärkten wirken sich bei einer langfristigen Strategie nicht unmittelbar auf den Strompreis der Kundinnen und Kunden aus, sondern haben eine nachgelagerte und glättende Wirkung auf Preisspitzen sowie Preistiefs. Dennoch führen oben beschriebene Kostenanstiege – wenn auch verzögert und abgedämpft – zu der Preisanpassung.
Im Regelfall wird der monatliche Abschlag im Rahmen der Preisanpassung erhöht – betroffene Kundinnen und Kunden werden in ihrem Preisanpassungsschreiben oder ihrer nächsten Jahresabrechnung entsprechend informiert. Kundinnen und Kunden, die uns ihren Zählerstand zum 1. April 2023 mitteilen möchten, können dies bequem online im Kundenportal vornehmen. Andernfalls erfolgt die Verbrauchsabgrenzung zum 1. April 2023 rechnerisch, d. h. wir errechnen den Zählerstand unserer Kundinnen und Kunden auf der Grundlage des bisherigen Stromverbrauchs.
Durch einen sparsamen Umgang mit Energie können die eigenen Energiekosten gesenkt und die Umwelt geschützt werden. Unter unserer Rubrik 'Energie sparen' finden Sie nützliche Tipps und Hinweise.
Ihr Team der KommEnergie
31.01.2023
Informationen zu den Energiepreisbremsen für Strom und Gas
Warum wurden die Energiepreisbremsen für Strom und Gas eingeführt? Wie hoch sind die Energiepreisbremsen jeweils, welchen Zeitraum umfassen sie und wie wirken sie sich in der Praxis aus? Und warum lohnt sich das Energiesparen trotz der Preisbremsen?
Antworten auf diese Fragen, ein kurzes Erklärvideo und der Link zum Strom- und Gaspreisbremsenrechner des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) finden Sie auf unseren Informationsseiten Energiepreisbremse - Strom sowie Energiepreisbremse - Gas.