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Wir sind ein regionaler Energiepartner und versorgen die Menschen aus der Region zuverlässig mit 100 % Ökostrom, 100 % Ökogas sowie individuellen Energielösungen für Photovoltaik und Elektromobilität. Außerdem betreiben wir öffentliche E‑Ladestationen vor Ort und investieren nachhaltig in regenerative Energieerzeugung.

Aufgrund unserer regionalen Verankerung ist es uns wichtig, die lokalen Strukturen zu stärken: Wir schaffen Arbeits- sowie Ausbildungsplätze und engagieren uns im sozialen, kulturellen und sportlichen Umfeld.

Aktuelle Meldungen

06.12.2024

Stromstörung in Puchheim und Gröbenzell behoben

Am Vormittag des 06.12.2024 kam es in großen Teilen der Stadt Puchheim und Gemeinde Gröbenzell zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie.

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Am Freitag, den 06.12.2024, kam es im Zeitraum von 7.45 Uhr bis 11.00 Uhr zu einer Stromstörung im Mittelspannungsnetz der KommEnergie. Seit 11.00 Uhr sind alle Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wieder vollständig mit Strom versorgt. 

Unsere Techniker konnten die Schadstelle lokalisieren. Der Defekt im Mittelspannungskabel, der zu einem Erdschluss führte, befindet sich im Bereich Puchheimer Str. und Osterseestr. in Gröbenzell. Der Messwagen und die Monteure sind vor Ort und werden die Schadstelle schnellstmöglich beheben.

Leider lassen sich trotz vorschriftsmäßiger, regelmäßiger und intensiver Wartung und Instandhaltung vereinzelte Stromausfälle nicht verhindern. Oftmals werden Erdkabel und deren Isolierung auch durch Bauarbeiten oder durch andere externe Einflüsse beschädigt, was direkt oder auch erst einige Zeit später zu einer Störung führen kann. Generell ist die KommEnergie im Störungsfall stets bemüht, die Stromversorgung schnellstmöglich wieder sicherzustellen. Notwendige Prozesse sind hierfür an 24 Stunden und 7 Tagen in der Woche implementiert. Dadurch konnte auch der Störungsfall so schnell wie nur möglich behoben und die Stromversorgung wieder sichergestellt werden.  

Wir bedauern die damit zusammenhängenden Unannehmlichkeiten sehr und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis. Ein Stromausfall ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, das Gewerbe und die übrigen Institutionen in den Kommunen - aber auch für die KommEnergie selbst - sehr ärgerlich.  

Ihr Team der KommEnergie

27.11.2024 

Vorsicht vor Haustürwerbern

Aktuell kommt es im Versorgungsgebiet der KommEnergie, insbesondere in Puchheim, zu Kundenbeschwerden betreffend Haustürwerbern, die direkt an der Haustür einen neuen Liefervertrag für Strom abschließen wollen.

Was passiert? Die Haustürwerber stellen die falsche Behauptung auf, dass die KommEnergie zum 01.01.25 ihre Kunden an E.ON übergibt. Das entspricht nicht der Wahrheit, die KommEnergie distanziert sich ausdrücklich von dieser Aussage!

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Wir bitten um Vorsicht: In dem Gespräch wird häufig nach Ihren persönlichen Daten und dem Stromverbrauch oder dem Zählerstand gefragt. Unter dem Deckmantel, einen vermeintlich besseren Tarif berechnen zu können, verkauft man Ihnen dabei einen völlig neuen Vertrag.

Wir sind für Sie da!

Sie sind von einem Haustürwerber besucht worden und sind sich jetzt unsicher oder brauchen Hilfe: Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen bei allen Anliegen unter der Telefonnummer 08141 2287 0 gerne weiter, auch bei einem unfreiwillig abgeschlossenen Strom- oder Erdgasliefervertrag. Dies ist unser Selbstverständnis als regionaler kommunaler Energieversorger, dem Sie vertrauen können.

Welches Recht haben Sie bei einem unfreiwillig abgeschlossenen Strom- oder Erdgas-Liefervertrag? In diesem Fall kann man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und vom Vertragsabschluss zurücktreten.

Wie können Sie sich  schützen?

  • Fragen Sie konkret nach, um welchen Energieanbieter es sich handelt und notieren Sie sich Namen des Werbers und des Unternehmens, für das er wirbt. Am besten lassen Sie sich die Visitenkarte oder den Personalausweis zeigen.
  • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit persönlichen Daten! Geben Sie auf keinen Fall Kunden- oder Zählernummer heraus, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie einen neuen Strom- oder Erdgasliefervertrag abschließen wollen.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie getäuscht wurden, können Sie sich  selbstverständlich unter obiger Telefonnummer oder per E-Mail an info@kommenergie.de melden. Wir helfen gerne weiter!
  • Privatpersonen können sich zudem bei der Bundesnetzagentur melden und Beschwerde gegen den Haustürwerber einlegen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie den Namen, die Firma des Werbenden und das Datum und die Uhrzeit des Haustürbesuchs notiert.
  • Sollten Sie Vertragsunterlagen eines dritten Strom- oder Erdgasanbieters erhalten, bei dem Sie kein Vertrag abschließen wollten, können Sie den Vertragsabschluss innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist widerrufen – am besten per Einschreiben.

Ihr Team der KommEnergie

07.06.2024 

Kundeninformation Hochwasser - Wichtige Informationen zur Stromversorgung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir arbeiten mit Hochdruck an der Wiederversorgung der Stromversorgung in den von Hochwasser betroffenen Gebieten im Netzgebiet der KommEnergie.

Mit dieser Information möchten wir Sie über das weitere Vorgehen Informieren.

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Hausanschluss/Keller stand unter Wasser

Sobald der Keller unter Wasser stand, nehmen wir nur das Hausanschlusskabel wieder in Betrieb. Da wir nicht ausschließen können, dass es auch zu Schäden in der Hausinstallation gekommen ist, werden keine Hausanschlusssicherungen eingesetzt. Hier muss ihr lokaler Elektriker die Installation überprüfen und die Inbetriebnahme durchführen.

Falls ein Defekt beim Zähler vorliegt, darf der Elektriker diesen bis zur Auswechslung überbrücken, falls der Rest der Anlage intakt ist. Bitte ein Bild mit defektem Zähler, Zählernummer, Adresse und Kontaktdaten an info@kommenergie.de senden, damit eine Auswechselung angestoßen wird.

Hausanschluss/Keller stand nicht unter Wasser

In diesem Fall können wir die Hausanschlusssicherungen einsetzen, werden allerdings die Zählervorsicherungen entfernen/aussichern, da wir nicht ausschließen können, dass Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Stromausfalls in Betrieb waren (z.B. Herdplatte).

Die Zählervorsicherungen können nach Prüfung aller Geräte durch Sie oder einen Elektriker wieder eingesetzt werden. Bei Zweifeln empfehlen wir auch in diesem Fall eine Überprüfung durch einen Elektriker.

Wir weisen Sie generell darauf hin, dass keinerlei Risiko bei Inbetriebnahmen von Betriebsmitteln oder Hausanschlüssen eingegangen wird. Sobald ein zweifelhafter Zustand eines Betriebsmittels vorliegt, wird dieses erstmal nicht durch uns unter Spannung gesetzt, um Sie und andere nicht zu gefährden.

Bitte unterlassen Sie alle selbstständigen Arbeiten am Hausanschlusskasten oder den elektrischen Anlagen.

Ihr Team der KommEnergie

02.04.2024 

Ende der Umsatzsteuerabsenkung auf Erdgas zum 31.03.2024

Die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuer auf Erdgaslieferungen von 19 % auf 7 % endete zum 31.03.2024. Der vorübergehend reduzierte Steuersatz kam vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 zur Anwendung und diente als staatliche Hilfsmaßnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.

Ab dem 01.04.2024 beträgt der Umsatzsteuersatz auf Erdgaslieferungen wieder 19 %. In der Jahresrechnung unserer Erdgas-Kundinnen und -Kunden wird der jeweils gültige Umsatzsteuersatz für die entsprechenden Zeiträume automatisch berücksichtigt.

Gut zu wissen: Der Abschlag unserer Kundinnen und Kunden ändert sich im Zuge der Rückkehr zum Umsatzsteuersatz von 19 % nicht. Wenn Sie Ihren Abschlag trotzdem anpassen möchten, geht das bequem online in unserem Kundenportal. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht unbedingt ablesen, wir errechnen Ihren Verbrauch zum 31.03.2024 maschinell. Auf Wunsch können Sie uns diesen trotzdem online mitteilen.

Sie sind noch nicht im Online-Portal der KommEnergie registriert? Das geht bequem und einfach hier.

Ihr Team der KommEnergie

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