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Bild: Stromnetz

Hausanschluss

Um Ihr Haus an das Stromnetz der KommEnergie anschließen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • Wie viele Wohnungen werden im Endausbau vorhanden sein?
  • Welche Heizung, welche Warmwasserbereitung ist vorgesehen?
  • Ist eine Klimaanlage oder eine kontrollierte Wohnungslüftung geplant?
  • Werden die Räume Ihres Hauses auch gewerblich genutzt?

Antragstellung

Für die Anmeldung zum Netzanschluss nutzen Sie bitte das Online Portal

mein.Hausanschluss Portal

Nach Antragstellung erhalten Sie von uns ein Anschlussangebot. Die Anschlusskosten teilen sich in drei Hauptpositionen auf: Baukostenzuschuss (BKZ), Hausanschlusskosten und Inbetriebsetzungskosten.

Zusätzliche Leistungen, wie Zähleranschlusssäulen, Hausanschlusssäulen, doppelter Unterputzkasten bei Doppelhäusern oder Eigenleistung (Kabelgraben), werden im Anschlussvertrag gesondert ausgewiesen. Diese Leistungen müssen immer individuell abgesprochen werden.

Hinweise:

  • Ein Lageplan und ein Grundriss des Kellergeschosses mit Kennzeichnung des Anbringungsortes für den Hausanschluss und den Zählerschrank sind für die Vorbereitung unbedingt erforderlich. Stimmen Sie deshalb mit Ihrem Elektroinstallateur möglichst bald den Einbauort des Zählerschrankes ab.
  • Übrigens: Bei mehr als vier Wohneinheiten brauchen Sie einen eigenen Hausanschlussraum nach DIN 18012.

Inbetriebsetzung

Ihr Elektroinstallateur informiert uns über die Fertigstellung der Elektroinstallation in Ihrem Neubau. Durch ihn wird die Anlage endgültig in Betrieb genommen, nachdem von uns der Stromzähler montiert wurde. Mit der Inbetriebsetzung bestellt der Elektroinstallateur die benötigten Zähler für Ihren Neubau.

Für die Inbetriebsetzungs-/Änderungsanzeige nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

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Wichtig: Für Inbetriebsetzungsanzeigen von Hausanschlüssen, die vor dem 16.08.2023 angemeldet wurden, verwenden Sie als Elektroinstallateur bitte weiterhin das nachfolgende Formular. Alle Inbetriebsetzungsanzeigen von Hausanschlüssen, die ab dem 16.08.2023 angemeldet wurden, müssen über das Portal erfolgen!

Hinweise:

  • Für die Inbetriebsetzung von Photovoltaikanlagen finden Sie alle notwenigen Informationen unter Stromeinspeisung - Erzeugungsanlagen.
  • Für die Verlegung des Kabels eines Telekommunikationsanbieters bzw. für einen Anschluss an das Erdgasnetz wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende Unternehmen. Der Telekommunikationsanbieter bzw. Gasanbieter wird sich dann um die Koordinierung der Hausanschlussmontage bemühen.

Anlagenänderung

Für die Änderung eines bestehenden Anschlusses nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

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Anmeldepflichtige Verbrauchseinrichtungen

Für die Anmeldung anmeldepflichtiger Verbrauchseinrichtungen, wie beispielsweise einer Wärmepumpe, nutzen Sie als Elektroinstallateur bitte das Online-Portal

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Anschlussverzichtserklärung

Um den Abbau Ihres Stromanschlusses zu beantragen, nutzen Sie bitte das Online Portal

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Anschlussbedingungen

Aktuelle Mindestanforderungen für die Niederspannung - TAB 2023 und technische Ergänzungen

VDE Anwendungsregeln / Hinweise 

Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Die VDE- Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 fasst die wesentlichen Gesichtspunkte zusammen, die beim Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient dem Netzbetreiber und dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ gilt für Erzeugungsanlagen die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind und netzparallel betrieben werden.

Der technische Hinweis Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz, Ausgabe 2019/04 spezifiziert die Anforderungen in Ergänzung zu VDE-AR-N 4100 und VDE-AR-N 4105.

Diese VDE-Anwendungsregeln / Hinweise sind über den VDE-Verlag zu beziehen.   
 

Mindestanforderungen für die Niederspannung für Anlagen bis 27.04.2019

Entsprechend §118 (25) EnWG sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne der Verordnung (EU)  2016/631 als bestehend anzusehen, sofern sie bis zum 30. Juni 2020 in Betrieb genommen wurden und für sie vor dem 27. April 2019

  1. eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
  2. der Anschluss an das Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist.

Der Betreiber der Anlage kann auf die Einstufung als Bestandsanlage verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären.

Dementsprechend dürfen unter oben genannten Umständen die folgenden Regelwerke noch verwendet werden.

Ergänzende Hinweise zur TAB Niederspannung
Mindestanforderungen für die Mittelspannung

Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung)" fasst die wesentlichen Anforderungen zusammen, die beim Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Sie dient gleichermaßen dem Netzbetreiber wie dem Errichter als Planungsunterlage und Entscheidungshilfe. Außerdem erhält der Betreiber wichtige Informationen zum Betrieb solcher Anlagen.

Formulare und Merkblätter

  • E.12 Konformitätserklärung – Diese ist vom Zertifizierer zu erstellen.
  • E.13 Einheitenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.14 Komponentenzertifikat – Dieses ist beim Hersteller anzufordern.
  • E.15 Anlagenzertifikat – Dieses  ist vom Zertifizierer zu erstellen.
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